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Gartenarchitekt: Berufsbild
Um Gartenarchitekt oder Gartenarchitektin zu werden, muss man in einer Landschaftsgärtnerei ausgebildet werden. Sie übernimmt die Aufgabe, Privatgärten oder öffentliche Parkanlagen zu gestalten und pflegen. Auftraggeber können Städte, Unternehmen, Privatpersonen oder Gemeinden sein. Der optische Gesamteindruck von Anlage und Bepflanzung spielt eine ebenso große Rolle wie die Bodenbeschaffenheit, der geplante Charakter der Anlage oder die Integration von bereits bestehenden Gebäuden oder Wegen in das bestehende Landschaftsbild. Um letzten Endes den Beruf des Gartenarchitekten bzw. der Gartenarchitektin ausüben zu können, absolviert man zunächst eine Ausbildung zum Gärtner. Am besten ist es, wenn man sich dabei gleich auf den Garten- und Landschaftsbau spezialisiert und mit Zierpflanzen befasst. Nach einer dreijährigen Ausbildung – die man mit einem Hauptschulabschluss oder der Mittleren Reife vornehmen kann – benötigt man eine Zusatzqualifikation. Man besucht die Fachschule für Gartenbau. Hat man entsprechende Ausbildungsqualifikationen erworben, kann man alternativ eine entsprechende Fachhochschule besuchen. Genau genommen kommt man also erst über den Umweg als Gärtner zum Berufsbild des Gartenarchitekten.
Was tun Garten- und Landschaftsarchitekten?
Imaginiert man eine Welt ohne Landschaften und gestaltete Grünanlagen, wäre dies eine trostlose Welt. Auch deshalb, weil der Mensch nun einmal Natur braucht, geht man in New York dazu über, experimentelle Parkanlagen auf Wolkenkratzern anzulegen. Damit ist auch ein Hinweis auf die mögliche Entwicklung des Berufsfeldes gegeben, das sich an den jeweiligen Lebensbedingungen den Menschen in verschiedenen Landschaften orientieren muss. Idealerweise ergeben Gebäude und umgebende Landschaft ein harmonisches Ganzes. Das ist ein Ideal, dem man oft nicht folgt – jedenfalls nicht in der Gesamtheit einer Stadt. Man kommt jedoch heutzutage dahinter, dass selbst abseits der üblichen Verkehrsströme gelegene Gewerbegebiete eine Gestaltung brauchen, damit Menschen es in ihnen aushalten können. Aber auch die Parkanlagen, Sportplätze, Grünflächen im Verkehr oder im öffentlichen Raum brauchen Planung, gelegentlich eine Rundum-Erneuerung oder Neubepflanzung nach Straßenbauarbeiten. Für den Garten- und Landschaftsarchitekten bedeutet jede dieser Aufgaben spezifische Kenntnisse. Er oder sie muss sich botanisches Wissen, technisches Know How oder Kenntnisse in ökologischen Zusammenhängen aneignen.
Als Landschaftsplaner nehmen Landschafts- und Gartenarchitekten oft an Ausschreibungen oder Wettbewerben teil. Ohne Akquise bekommt man keine Aufträge. Ohne eigene Konzepte kann die Begrünung einer Firmenanlage, einer innerstädtischen Fußgängerzone, eines Behörden- oder Industriegeländes, eines Neubauviertels am Stadtrand, einer Schulanlage mit Sportplatz, eines Golfplatzes oder öffentlicher Freiflächen nicht gelingen. Der Landschafts- und Gartenarchitekt muss das Umfeld berücksichtigen, in dem die Begrünung vorgenommen werden soll. Art und Nutzung des Geländes definieren die Konzepte – aber auch der Etat spielt oft eine große Rolle. Nicht alles, was einem Landschafts- und Gartenarchitekten vorschwebt, lässt sich finanzieren. In welchem Umfang man Wege, Teichanlagen, Sitzmöglichkeiten, Brunnen oder bepflanzte Hügel mit beschatteten Wegen anlegen kann, wird zum großen Teil in Zusammenarbeit mit den Auftraggebern definiert. Besonders attraktiv sind Aufträge zur Anlage eines Botanischen Gartens, eines japanischen Gartens an einer Botschaft, einer neuen innerstädtischen Parkanlage oder eines attraktiven Blumenparks für eine Landes- oder Bundesgartenschau. Das verlangt unter anderem auch genaue Kenntnisse über die Eignung der Pflanzen für bestimmte Bodenbeschaffenheiten oder Bezugsquellen und Pflegeanweisungen für exotische Pflanzen.
Das Berufsbild in der Neuzeit
Weniger bekannt ist, dass die Landschafts- und Gartenarchitektur sich heutzutage immer öfter um die Entseuchung von still gelegten Militärarealen, um ausgebeutete Kiesgruben oder verlassene Industriegebiete kümmern muss, die zu Naherholungsgebieten umgewidmet werden sollen. Auch die Renaturierung von begradigten Flussläufen oder versandeten Moorarealen zwecks Naturschutz und Artenerhaltung obliegt ihnen. Der enge Bezug zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung und der vertiefte Bezug zum Landschaftsschutz, Umweltschutz, Tier- oder Pflanzenschutz wird zukünftig wohl mehr Beachtung finden. Ob der Gartenarchitekt dann außer als Freiberufler verstärkt in Umweltbehörden, in Büros für Landschaftsgestaltung und Gartenbau, in Landwirtschaftsämtern oder Kommunal- und Regionalplanungsbüros anzutreffen sein wird oder ob es vollkommen neue Berufswege gibt, muss man sehen.
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